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Hebesätze

Nachfolgend finden Sie Informationen zu unseren geltenden Hebesätzen.

Stand 01.10.2018
Steuerart Hebesatz
Grundsteuer A 320 v. H
Grundsteuer B 310 v. H
Gewerbesteuer 320 v. H

Die Grundsteuern werden auf den im Inland liegenden Grundbesitz erhoben und fließen in vollem Umfang den Gemeinden und Landkreisen (bei gemeindefreien Gebieten) zu, denen die Liegenschaften zuzuordnen sind. Unterschieden wird zwischen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Grundsteuer A) sowie unbebauten und bebauten Grundstücken, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen sind (Grundsteuer B). Entscheidend für die Höhe der Steuer sind Beschaffenheit und Wert des Grundstücks. Der jeweilige Steuermessbetrag wird durch die Finanzämter festgesetzt.

(Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung)

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